„Bis 2018 wird in Rheinland-Pfalz der Elektronische Rechtsverkehr (kurz: ERV) bei allen Gerichten – aus Rechtsgründen mit Ausnahme der Strafgerichte –eröffnet sein. Diesem Ziel kommen wir nun einen großen Schritt näher“, erklärte Justizminister Prof. Dr. Gerhard Robbers anlässlich der am 2. Mai 2016 bevorstehenden Pilotierung des ERV bei den Amtsgerichten Bitburg, Pirmasens und Zweibrücken in Grundbuchsachen.
Für die Notare wird die elektronische Antragseinreichung in Grundbuchsachen damit verpflichtend. Auch Banken und Behörden können von den positiven Effekten dieser neuen Art der Kommunikation mit den Grundbuchämtern profitieren.
In einem weiteren Schritt wird am 1. Juli 2016 bei den Oberlandesgerichten in Koblenz und Zweibrücken der ERV in Zivil- und Familiensachen eröffnet. Damit können künftig Klagen, Anträge und Schriftsätze bei den Oberlandesgerichten auch auf elektronischem Weg eingereicht werden.
Mit der Ausweitung des elektronischen Rechtsverkehrs in Rheinland-Pfalz verfolgt das Land konsequent seinen Weg zu einer digitalen bürgernahen Justiz. Die Bürgerinnen und Bürger, für die die elektronische Kommunikation im digitalen Zeitalter immer mehr an Bedeutung gewinnt, erwarten von den Gerichten und Verwaltungen zunehmend einfachere und schnellere Kommunikationswege. Der elektronische Rechtsverkehr wird daher künftig auf weitere Verfahrenszweige ausgeweitet werden.
Bereits vor über 10 Jahren wurde der elektronische Rechtsverkehr bei dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz und kurz danach bei allen Verwaltungsgerichten, Sozialgerichten und dem Finanzgericht Rheinland-Pfalz eingeführt. Rheinland-Pfalz war damals bereits das erste Land, das eine medienbruchfreie elektronische Verarbeitung innerhalb eines Instanzenzuges umgesetzt hat.
Möglich ist der ERV darüber hinaus bereits jetzt in folgenden Bereichen:
- seit 1. August 2015 bei dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz,
- seit 7. September 2015 bei dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz und dem Arbeitsgerichten Koblenz,
- seit 1. Oktober 2015 bei allen 22 Insolvenzgerichten des Landes,
- seit dem 1. Februar 2016 bei dem Arbeitsgericht Mainz, einschließlich der Auswärtigen Kammern Bad Kreuznach,
- seit 4. April 2016 bei dem Arbeitsgericht Ludwigshafen am Rhein einschließlich Auswärtige Kammern Landau in der Pfalz.
Am 6. Juni 2016 steht die Eröffnung des ERV bei dem Arbeitsgericht Kaiserslautern einschließlich der Auswärtigen Kammern Pirmasens bevor und bis zum 2. September 2016 wird er flächendeckend in der gesamten Arbeitsgerichtsbarkeit eingeführt sein.
Auch einem anderen Justizzweig wird bereits seit geraumer Zeit erfolgreich elektronisch gearbeitet: Seit dem 11. Januar 2016 werden Asylakten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge elektronisch an das Verwaltungsgericht Trier übermittelt und in das Fachverfahren der Verwaltungsgerichte übertragen.
Weiterführende Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr finden sie auf den Internetseiten des Ministeriums unter <link http: mjv.rlp.de de themen digitale-welt elektronischer-rechtsverkehr external-link-new-window>www.erv.mjv.rlp.de.