Robbers: Gelingende Integration braucht unbürokratische Wege zur Information von Flüchtlingen über Verbraucherschutz

Auf Vorschlag von Verbraucherschutzminister Prof. Dr. Gerhard Robbers fasste die 12. Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) heute in Düsseldorf den Beschluss, den Verbraucherschutz für Flüchtlinge zur Erleichterung der Integration deutlich auszubauen.

„Die bei uns angekommenen Flüchtlinge werden arbeiten, ein Bankkonto eröffnen, einkaufen, Versicherungen abschließen und telefonieren. Zahlreiche Themen des Verbraucherschutzes bestimmen ihren Lebensalltag genauso wie unseren. Deshalb ist es für deren Integration von großer Bedeutung, sie gut über die hier geltenden Regelungen zu informieren. Um dies möglichst breitflächig zu gewährleisten, braucht es aber auch eine entsprechende Infrastruktur“, erklärte Verbraucherschutzminister Robbers anlässlich der heute zu Ende gehenden Verbraucherschutzministerkonferenz. 

Der Minister forderte vor allem auch den Ausbau der Zusammenarbeit aller in der Flüchtlingsarbeit Tätigen ein: „Wir brauchen einen vertieften übergreifenden Fachaustausch zwischen den Ländern und dem Bund, um die Bedarfe der Flüchtlinge in Verbraucherschutzangelegenheiten noch besser zu ermitteln und Überschneidungen und Doppelungen von Projekten zu vermeiden. Es ist daher gut, dass die Verbraucherzentralen ein Informations-Netzwerk eingerichtet haben, zu dessen Aufgaben es gehört, bundesweit für Flüchtlinge relevante Aufklärungsmaterialien zu identifizieren und diese in leichter oder einfacher Sprache verfügbar zu machen“, betonte Robbers. „Rheinland-Pfalz hat hier eine Vorbildfunktion übernommen, denn die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ist mit einem durch das Verbraucherschutzministerium initiierten und finanzierten bundesweit einmaligem Projekt ‚Verbraucherschutz für Flüchtlinge‘ in das Jahr 2016 gestartet.“ 

Nach Robbers Einschätzung müssen vor allem Wege gesucht werden, möglichst viele Flüchtlinge unbürokratisch und auf einfachem Wege zu erreichen. Da die meisten Flüchtlinge beispielsweise über ein Smartphone verfügen, bieten sich entsprechende Apps und youtube-Filme an, mit denen landessprachliche Verbraucherinformationen bundesweit zur Verfügung gestellt werden können. „In unserer digitalisierten Welt sollten wir auch die Vorteile der modernen Medien nutzen. Für die Entwicklung von Verbraucherschutzapps oder Informationsfilmen für Flüchtlinge müssen allerdings jetzt und auch in Zukunft Bundesmittel bereitgestellt werden“, so Robbers. 

Wichtig ist bei all dem auch, die haupt- und ehrenamtlichen Flüchtlingshelferinnen und Flüchtlingshelfern mit einzubeziehen. Ihnen müssen Angebote gemacht werden, ihre Kenntnisse in den für Flüchtlinge relevanten Verbraucherschutzthemen fortzubilden. Sie sind unverzichtbare, erste Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, um über die wesentlichen Inhalte zu informieren und die Beratungsangebote der Verbraucherzentralen für Flüchtlinge bekannt zu machen. Nach Robbers Einschätzung muss der Verbraucherschutz als wesentlicher Bestandteil auch in den Integrationskursen verankert werden. Auch wenn dies in Rheinland-Pfalz bereits im Rahmen der durch den Minister initiierten Rechtskundekursen geschieht, können auch hier die Verbraucherzentralen dazu beitragen, den Lehrkräften die wesentlichen Inhalte der Verbraucherschutzthemen zu vermitteln.

 

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