| Sozialgericht Trier

Staatssekretär Dr. Matthias Frey zu Gast beim Sozialgericht Trier

Dr. Matthias Frey, Staatssekretär im Ministerium der Justiz, hat heute das Sozialgericht in Trier besucht. Er nutzte die Gelegenheit, um sich vor Ort mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sozialgerichts über die personelle Situation, die für 2024 geplante Einführung der eAkte und andere aktuelle Themen auszutauschen.
Gruppenfoto vor dem Sozialgericht Trier von v.l.n.r. Justizstaatssekretär Dr. Matthias Frey, Prof. Dr. Petra Cormann und Dr. Stephan Gutzler
v.l.n.r. Justizstaatssekretär Dr. Matthias Frey, Prof. Dr. Petra Cormann und Dr. Stephan Gutzler

Im Gespräch mit dem Präsidenten des Landessozialgerichts Dr. Stephan Gutzler und der Präsidentin des Sozialgerichts Prof. Dr. Petra Cormann diskutierte Staatssekretär Dr. Matthias Frey unter anderem über den Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern, die sich unangemessen gegenüber Justizbediensteten verhalten: Dr. Matthias Frey teilt hierzu mit: „Immer häufiger wird mir davon berichtet, dass der Umgangston im Gerichtssaal und in Telefonaten mit Justizbediensteten rauer und aggressiver wird. Auch im Schriftverkehr vergreifen sich einige Personen deutlich im Ton. Mir ist bewusst, dass dies lediglich einen Bruchteil der Bevölkerung betrifft. Ich habe auch Verständnis dafür, dass nicht jeder mit gerichtlichen Entscheidungen einverstanden ist. Sofern hier jedoch von einem kleinen Teil der rechtsschutzsuchenden Bürgerinnen und Bürgern eine Grenze überschritten wird und strafbare Beleidigungen oder Bedrohungen ausgesprochen werden, müssen unsere Bediensteten diese keinesfalls hinnehmen. Wer sich für den Rechtsstaat einsetzt, muss sich keine Anfeindungen gefallen lassen. Ich kann deshalb die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur ermutigen, den Behördenleiterinnen und Behördenleitern diese Vorfälle mitzuteilen und Strafanträge zu stellen. Die Staatsanwaltschaften und Gerichte im Land verfolgen solche Delikte konsequent und nachdrücklich.“

Information:

Aufgabe der Sozialgerichtsbarkeit ist es, den Bürgerinnen und Bürgern effektiven Rechtsschutz auf dem Gebiet des Sozialrechts zu gewährleisten. Das Sozialgericht kann u.a. in Angelegenheiten des Sozialversicherungsrechts angerufen werden, etwa wenn Versicherte mit einer Entscheidung ihrer Krankenkasse, ihrer Rentenversicherung, ihres Arbeitsamtes oder des Unfallversicherungsträgers nicht einverstanden sind. Die Sozialgerichtsbarkeit ist auch zuständig in Krankenhausabrechnungsstreitigkeiten sowie für Streitigkeiten in Angelegenheiten der Vertragsärzte. Außerdem hat das Sozialgericht zu entscheiden bei Streitigkeiten zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Jobcentern oder Sozialhilfe-/Eingliederungshilfeträgern bzw. wenn die Anerkennung als Schwerbehinderter abgelehnt wird. Durch die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes will die Sozialgerichtsbarkeit Rechtsfrieden schaffen und zu sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit beitragen.

Grundsätzlich zuständig sind die Sozialgerichte, in deren Zuständigkeitsbereich die rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürger ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Jede Kammer ist mit einem Berufsrichter oder einer Berufsrichterin besetzt. In der mündlichen Verhandlung entscheiden diese zusammen mit zwei weiteren ehrenamtlichen Richtern oder Richterinnen.

Am Sozialgericht Trier sind insgesamt 21 Personen beschäftigt, darunter 6 Richterinnen und Richter.

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