Bezahlbares Wohnen

Gestern in der Nacht hat sich die Koalition im Bund auf die Mietpreisbremse verständigt. Damit sollen Mieten in ausgewiesenen Gebieten die ortsübliche Vergleichsmiete nur noch um höchstens zehn Prozent übersteigen dürfen. Ausnahmen von der Mietpreisbremse soll es für Neubauten und umfassend sanierte Wohnungen geben.

Finanzministerin Doris Ahnen begrüßte die Einigung im Bund. „Steigende Mieten schränken immer mehr Menschen nicht nur in ihrem Wohnbedürfnis, sondern auch in anderen wichtigen Bereichen ein.“ Die Landesregierung wolle, dass die „Lebensqualität und soziale Teilhabe in unserem Land nicht gefährdet werden“, sagte die Ministerin. „Daher werden wir so schnell wie möglich die Mietpreisbremse im Land umsetzen.“

„Die Miet- und Wohnungsmärkte funktionieren in einigen Regionen nicht mehr so, wie sie sollen. Da muss Politik behutsam, aber regulierend eingreifen“, sagte Ahnen. „Neben der Kappungsgrenze kommt nun endlich auch die Mietpreisbremse, um den ungebremsten Anstieg der Mietpreise im Land zu beschränken.“

„Im Jahr 2013 haben wir die Konditionen unserer Förderprogramme für die soziale Wohnraumförderung erheblich verbessert. Die Darlehensförderung wurde erhöht und wird über relativ lange Zeiträume zinslos gewährt. Bis zum Jahr 2015 hat das Land ein Darlehensvolumen von 135 Millionen Euro zur Verfügung gestellt“, sagte die Finanzministerin. Ein Förderprogramm für Studierendenwohnheime, um gerade in den besonders von hohen Mieten betroffenen Universitätsstädten bezahlbaren Wohnraum für Studierende zu schaffen, flankiere diese Maßnahmen.

Die Regierung lege bei der Umsetzung der Mietpreisbremse Wert auf eine enge Abstimmung mit den betroffenen Akteuren, den Verbänden, Kammern und Interessengruppen.

Auch das Bestellerprinzip im Maklerrecht ist jetzt beschlossene Sache. Damit gilt auch im Maklerrecht künftig der Grundsatz: „Wer bestellt , der bezahlt.“

Minister Prof. Dr. Gerhard Robbers begrüßt diese Entscheidung, die für mehr soziale Gerechtigkeit auf dem Wohnungsmarkt sorgen wird: „Es ist ein allgemeiner Rechtsgrundsatz, dass jeder für die Kosten aufkommt, die er selbst veranlasst hat. Es war höchste Zeit, diese im Maklerrecht noch geltende Ausnahme endlich abzuschaffen.“

Der Wegfall dieser unangemessenen Privilegierung wird die finanzielle Situation für Wohnungssuchende spürbar entspannen. „Die Neuregelung schafft einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen von Vermietern und Mietern“, so Minister Robbers. „Bei gleichzeitig hoher Investitionsbereitschaft auf dem Wohnungsmarkt werden die Mieter von der nun angestoßenen Entwicklung nachhaltig profitieren.“

 

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