| Überstellung Sascha B.

Entflohener Häftling zurück in JVA Diez

Der am 7. Juni 2016 unerlaubt aus einem begleiteten Ausgang nicht zurückgekehrte Sascha B. befindet sich wieder in der  Justizvollzugsanstalt Diez. Absprachegemäß wurde er am 22. August 2016 von den belgischen Behörden an die Beamten der Bundespolizeiinspektion Aachen übergeben und zunächst in die dortige Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Von dort wurde er gestern Abend in die Justizvollzugs- und Sicherungsverwahrungsanstalt Diez zurückgebracht.  

„Bereits die Zusammenarbeit zwischen den Ermittlungsbehörden im In- und Ausland hat im Rahmen der europäischen Rechtshilfe hervorragend funktioniert. Der Transfer von Brüssel über die Justizvollzugsanstalt Aachen zurück in die JVA Diez ging völlig reibungslos vonstatten. Die Vollzugsbehörden haben sehr gut und professionell zusammengearbeitet. Der Gefangene ist nun wieder dort, wo er auch sein soll. Hierfür danke ich allen Beteiligten“, betonte Justizstaatssekretär Philipp Fernis. 

Vollzugslockerungen sind ein fester und gesetzlich vorgegebener Bestandteil des Justizvollzuges. Dass die rheinland-pfälzischen Justizvollzugsanstalten regelmäßig wohl abgewogene Lockerungsentscheidungen im Sinne der Sicherheit der Bevölkerung treffen, bestätigen die Zahlen:

Statistisch kehren nach bewilligten Lockerungsmaßnahmen nur 0,03 % der Inhaftierten – zunächst -  nicht freiwillig zurück (bezogen auf das Jahr 2016, Stichtag 25.08. 2016). Wie der Fall Sascha B. zeigt, ist aber auch dies regelmäßig nur von kurzer Dauer.

Nach Auskunft des Leiters der JVA Diez, Josef Maldener, ist die Anstalt auf die Rückkehr des Gefangenen gut vorbereitet und hat alle Maßnahmen getroffen, um dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung zu entsprechen. Bei der Prüfung künftiger vollzuglicher Maßnahmen fällt die unterbliebene Rückkehr aus dem Begleitausgang nun maßgeblich mit ins Gewicht. Das Ende der Freiheitsstrafe von Sascha B. ist derzeit nicht absehbar, da der Inhaftierung eine lebenslange Gesamtfreiheitsstrafe wegen Mord und Vergewaltigung zu Grunde liegt. 

Nähere Informationen über die Justiz- und Sicherungsverwahrungsanstalt Diez finden Sie unter www2.mjv.rlp.de/Justizvollzug/JVA-Diez/

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