Haus des Jugendrechts

Hochrangiger Besuch erwartete heute das Haus des Jugendrechts in Mainz: Bundesjustizminister Heiko Maas und Landesjustizminister Prof. Dr. Gerhard Robbers informierten sich vor Ort über die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Jugendamt, Staatsanwaltschaft, Vereinen und Organisationen unter einem Dach. Die interdisziplinäre Einrichtung hat sich seit ihrer Gründung im Jahr 2008 zu einer festen Institution entwickelt, wovon sich die Delegation Vertreter aus Politik, Justiz, Polizei und Verwaltung vor Ort eindrucksvoll überzeugen konnten.

Beide Minister nutzen den Anlass, um im Rahmen eines Pressegesprächs zum rheinland-pfälzischen Entwurf zum Landesjugendarrestvollzugsgesetz Stellung zu beziehen.

Bundesjustizminister Maas hob hervor: “Es ist sehr zu begrüßen, dass die Landesregierung Rheinland-Pfalz eine gesetzliche Regelung auf den Weg gebracht hat. Mit dem Landesjugendarrestvollzugsgesetz wird eine gute Grundlage für einen zeitgemäßen, humanen und konsequent auf Erziehung ausgerichteten Jugendarrest geschaffen.“

„Zu einem modernen Jugendarrest gehört für unser Verständnis eine enge und konstruktive Zusammenarbeit zwischen der Arrestanstalt und anderen beteiligten Stellen. Für eine funktionierende Kooperation ist das Haus des Jugendrechts ein gutes Beispiel. Je besser es uns gelingt, rund um die Täter ein vor weiteren Straftaten bewahrendes Netzwerk aufzubauen, umso mehr schützt dies potentielle Opfer vor weiteren Straftaten“, erläuterte Justizminister Robbers.

Die Situation der Opfer soll auch die psychosoziale Prozessbegleitung verbessern. Insbesondere Opfer schwerer Sexual- und Gewaltstraftaten erfahren dank dieser Unterstützung eine besonders intensive Form der Zeugenbegleitung im Strafverfahren. „An der Qualität der bereits jetzt sehr qualifizierten Prozessbegleitung haben wir weiter gearbeitet. So wurden von den Ländern inzwischen bundeseinheitliche Mindeststandards entwickelt. Darüber hinaus halte ich eine gesetzliche Grundlage für erforderlich, die den Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung für Kinder und Jugendliche regelt“, betonte Robbers.

“Wir wollen, dass Kinder und Jugendliche, die Opfer schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten geworden sind, die emotionale und psychologische Unterstützung im Strafverfahren erhalten, die sie benötigen. Die bisherigen Erfahrungen in den Ländern zeigen, dass eine professionelle Begleitung die erheblichen Belastungen, die ein Strafverfahren mit sich bringt, deutlich reduzieren kann“, so Bundesjustizminister Maas. „Mit der gesetzlichen Verankerung der psychosozialen Prozessbegleitung wird ein weiterer Schritt zur Verbesserung des Schutzstandards gerade für Kinder und Jugendliche gemacht.“

Bereits heute brachte Minister Maas die neue Broschüre des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz "Ich habe Rechte" mit. Sie dient jugendlichen Zeuginnen und Zeugen - insbesondere auch in der Situation als Opfer - als Wegweiser durch das Strafverfahren.

Informationen zum Haus des Jugendrechts finden Sie unter :http://www.haus-des-jugendrechts-mainz.de/133.html

 

 

 

 

 

 

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