Jugendstrafrecht

Minister überreichte druckfrische Broschüre an Mitglieder der Arbeitsgruppe

Justizminister Prof. Dr. Gerhard Robbers stellte heute die von der Arbeitsgruppe „Jugendstrafrecht“ neu erarbeitete Broschüre für Eltern, Erziehungsberechtigte und gesetzliche Vertreter im Jugendstrafverfahren vor.

Eltern, Erziehungsberechtigten und gesetzlichen Vertretern soll die durch die Arbeitsgruppe neu erarbeitete Broschüre helfen, straffällig gewordene junge Menschen durch das Jugendstrafverfahren zu begleiten und die bestehenden Rechte und Pflichten zu verdeutlichen. Minister Robbers dankte den Mitgliedern der Arbeitsgruppe „Jugendstrafrecht“ für die engagierte Erarbeitung dieser Broschüre, die Betroffene durch den Verlauf eines Jugendstrafverfahrens lotst. „Das Thema ‚Jugendkriminalität‘ berührt uns alle in besonderem Maße. Straftaten junger Menschen lösen häufig Entsetzen und Betroffenheit aus, lassen aber auch die diese jungen Menschen begleitenden Erwachsenen mitunter ratlos zurück“, so der Minister. „Ziel der Broschüre ist es, in einer schwierigen Lebenssituation mehr Handlungssicherheit zu vermitteln und zugleich die Möglichkeiten der Mitwirkung in einem Jugendstrafverfahren aufzuzeigen.“

Die Broschüre ist ab sofort abrufbar unter http://www.mjv.rlp.de/Ministerium/Broschueren-Formulare/

Information:

Die Arbeitsgruppe Jugendstrafrecht geht auf eine Anregung des Ministeriums der Justiz aus dem Jahre 1982 zurück und wurde seinerzeit im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern und für Sport, dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Umwelt sowie dem Kultusministerium bei der Staatsanwaltschaft Koblenz eingerichtet. Grundgedanke war das Bestreben, landesweit den Erziehungsgedanken im Jugendstrafrecht durch Vernetzung der am Jugendstrafverfahren Beteiligten zu intensivieren. Die konstituierende Sitzung, an der elf Mitglieder teilnahmen, fand am 23.03.1983 unter Vorsitz des im vergangenen Jahr verstorbenen früheren Leiters der Jugendabteilung der Staatsanwaltschaft Koblenz, Oberstaatsanwalt a.D. Hans Heußlein, statt, der die Arbeitsgruppe bis zu seiner Pensionierung im Mai 1999 geleitet hat. Seitdem hat die Präsidentin des Landgerichts Mainz Angelika Blettner den Vorsitz. Aktuell gehören der Arbeitsgruppe 15 Mitglieder aus dem Bereich der Jugendgerichtsbarkeit, der Staatsanwaltschaften, der Polizei, der öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe, der Bewährungshilfe und des Jugendstrafvollzugs sowie der Unterzeichner als Vertreter des MJV an.

 

In bislang 181 Sitzungen wurden von der Arbeitsgruppe auf der Basis praktischer Erfahrungen zahlreiche Vorschläge zur Verbesserung der Reaktionen auf delinquentes Verhalten Jugendlicher auf den Weg gebracht. So hat die Arbeitsgruppe u.a. zu Beginn ihrer Tätigkeit eine Diversionsstrategie für die Praxis des Jugendstaatsanwalts nach § 45 JGG entwickelt, die durch gemeinsames Rundschreiben des Ministeriums der Justiz, des Ministeriums des Innern und für Sport und des Ministeriums für Soziales im Jahr 1987 in Rheinland-Pfalz eingeführt worden ist. Weiterhin hat die Arbeitsgruppe in der Vergangenheit maßgeblich am Ausbau eines Täter-Opfer-Ausgleichs im Jugendstrafrecht in Rheinland-Pfalz mitgewirkt und Haftentscheidungshilfen zur weitgehenden Vermeidung von Untersuchungshaft bei Jugendlichen erarbeitet. Neben diesen – nur beispielhaft genannten – Betätigungsfeldern wurden von der Arbeitsgruppe in der Vergangenheit zahlreiche Broschüren und Handreichungen erstellt und veröffentlicht, die Informationen, Empfehlungen und Hinweise für die im Bereich der Jugenddelinquenz tätigen Behörden und Institutionen enthalten. Aktuell beschäftigt sich die Arbeitsgruppe mit der Überarbeitung einer Broschüre zu ambulanten Maßnahmen im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes, die der jugendstrafrechtlichen Praxis Hilfestellung bei der Suche und Auswahl erfolgversprechender jugendstrafrechtlicher Reaktionen bieten soll.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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