Der Ministerrat hat heute den Gesetzentwurf des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Änderung des Landesrichtergesetzes grundsätzlich gebilligt. Damit wurde insbesondere eine Reform des Richterwahlausschusses auf den Weg gebracht. Dessen Rolle wird durch die Reform gestärkt. Gleichzeitig wird der Einfluss der Richterschaft im Richterwahlausschuss erhöht.
Der Gesetzesentwurf sieht unter anderem folgende Änderungen des Landesrichtergesetzes zum Richterwahlausschuss vor:
- Erhöhung der Zahl der ständigen und der nicht ständigen richterlichen Mitglieder im Richterwahlausschuss;
- Erweiterung des Mitentscheidungsrechts des Richterwahlausschusses
- Erweiterung der Wählbarkeit zu ständigen richterlichen Mitgliedern auf Richterinnen und Richter aus den Fachgerichtsbarkeiten;
- Normierung eines Selbstablehnungsverfahrens bei Befangenheit von Richterwahlausschussmitgliedern;
- Einführung eines schriftlichen Verfahrens für einfach gelagerte Fälle.
Die Änderungen beruhen auf einer Evaluation des Richterwahlausschusses.
Neben den Änderungen zum Richterwahlausschuss enthält der Gesetzentwurf eine Reihe weiterer notwendiger und sinnvoller Neuregelungen. So soll beispielsweise die Möglichkeit einer unterhälftigen Teilzeitbeschäftigung für Richterinnen und Richter geschaffen und die Höchstdauer der Beurlaubung aus Arbeitsmarktgründen oder aus familiären Gründen angehoben werden. Diese Änderungen zielen unter anderem auf eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ab.
Nach der nun vorliegenden grundsätzlichen Billigung des Entwurfs durch den Ministerrat folgen die so genannte Verbandsanhörung und eine weitere Beratung im Kabinett, bevor der Entwurf in den Landtag eingebracht werden kann.
Hintergrundinformation zum Ablauf des bisherigen Prozesses:
Im Zuges des Reformprozesses zur Änderung des Landesrichtergesetzes, der nach der Auswertung der Evaluation im Sommer 2013 eingeleitet wurde, wurden sukzessive noch neue, teilweise recht umfangreiche und tiefgreifende Änderungswünsche an das Ministerium herangetragen, die wiederum geprüft und mit der Praxis abgestimmt und erörtert worden sind.
Zum einen waren dies insbesondere zunächst Änderungswünsche aus der Praxis betreffend die unterhälftige Teilzeitbeschäftigung und die Altersteilzeitregelung im Blockmodell.
Zum anderen war dies ein längeres Positionspapier eines Interessenverbandes der Richterschaft, welches zunächst für Anfang 2014 angekündigt war, jedoch das Ministerium tatsächlich erst im Frühjahr 2014 erreicht hat. Es betraf mehrere umfangreiche und grundlegende Änderungswünsche zum Richtervertretungsrecht. Die Anregungen wurden umfassend geprüft, da sie grundsätzlich erwägenswert erschienen. Die Prüfung – auch unter Beteiligung der Praxis und der Richtervertretungen – hat jedoch ergeben, dass die Änderungswünsche zu umfangreich und voraussichtlich – zumindest teilweise – in der Praxis zu umstritten sind, um sie mit der aktuellen Reform zeitnah umsetzen zu können. Der Gesetzesentwurf wurde sodann im Juli 2014 fertig ausgearbeitet und der Praxis zur Stellungnahme vorgelegt. Die Frist zur Stellungnahme lief regulär (mit Rücksicht auf die Sommerferien) Ende September ab. Es mussten jedoch auf Antrag einer Richtervertretung eine Fristverlängerung bis Mitte Oktober gewährt werden, weil dort vorher keine Sitzung möglich war. Nach der Prüfung der Stellungnahmen aus der Praxis und deren teilweisen Einarbeitung wurde der Gesetzesentwurf nun dem Ministerrat vorgelegt.