Nur etwa 3 Monate nach dem erfolgreichen Start in Kaiserslautern wird die elektronische Akte für den Bereich der Verkehrs- und Alltagskriminalität nun auch bei der Staatsanwaltschaft und dem Amts- und Landgericht Bad Kreuznach pilotiert. Das zeigt: Auch in Strafsachen hat die Digitalisierung der Justiz längst Fahrt aufgenommen. Durch die vollständig digitalen Abläufe können Informationen zwischen Polizei und Justiz jederzeit elektronisch ausgetauscht werden und sind ortsunabhängig verfügbar.
Justizminister Mertin erklärt dazu: „Mit der eAkte in Strafsachen wird nicht nur die Strafverfolgung noch effizienter, die elektronische Akte ermöglicht zudem flexiblere Arbeitsformen und steigert die Attraktivität der Justiz als Arbeitgeber weiter. Ich freue mich sehr, dass wir nach der bislang sehr erfolgreichen Einführung der eAkte in der Zivilgerichtsbarkeit nun auch bei der digitalen Bearbeitung von Strafverfahren – auch im Ländervergleich – mit großen Schritten weiter voranschreiten!“
Auch in der Fachgerichtsbarkeit befindet sich die Digitalisierung der rheinland-pfälzischen Justiz auf der Zielgeraden. Der heutige Startschuss für die elektronische Akte am Sozialgericht Mainz folgt auf die erst kurz zurückliegenden Einführungen in der gesamten Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes, bei dem Finanzgericht in Neustadt an der Weinstraße, dem Arbeitsgericht Kaiserslautern und dem Landesarbeitsgericht Mainz. Bereits im laufenden Jahr soll zudem auch an zwei weiteren Sozialgerichten des Landes sowie dem Landessozialgericht auf die elektronische Aktenführung umgestellt werden.
„Mit dem Start der elektronischen Akte am Sozialgericht Mainz hat es die rheinland-pfälzische Justiz in nur einem guten Jahr geschafft, die vollständig digitale Aktenbearbeitung an Gerichten sämtlicher Fachgerichtsbarkeiten einzuführen. Damit befinden wir uns auf dem Weg in eine digitale Justiz voll im Zeitplan. Auf diesen Erfolg können alle beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stolz sein. Ihnen und den Behördenleiterinnen und Behördenleitern, die die Einführung der eAkte so engagiert begleiten, danke ich recht herzlich für den unermüdlichen Einsatz!“, so Minister Mertin.
Information:
47 von 56 rheinland-pfälzischen Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit arbeiten nun mit der eAkte. Seit Beginn der Umstellung wurden zum Stichtag 31. Dezember 2023 über 220.000 elektronische Prozess- und Verfahrensakten angelegt, von denen zum genannten Datum über 175.000 vollständig digital erledigt wurden. Nach den aktuellen Planungen sollen im September 2024 sämtliche ordentliche Gerichte in Zivil-, Familien-, Betreuungs- und Immobilarvollstreckungssachen mit der eAkte ausgestattet sein. In Strafverfahren arbeiten nun die Staatsanwaltschaften Kaiserslautern und Bad Kreuznach sowie die dortigen Gerichte mit der eAkte.
Mit der Einführung der eAkte am Sozialgericht Mainz hat der Roll-Out nun auch bei der vierten Fachgerichtsbarkeit begonnen. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist seit dem 9. Oktober 2023 mit seinen vier Verwaltungsgerichten und dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vollständig an die eAkte angeschlossen. Die Umstellung bei der Finanzgerichtsbarkeit ist mit der Einführung der eAkte am Finanzgericht Rheinland-Pfalz seit dem 10. Juli 2023 abgeschlossen. Im Bereich der Arbeitsgerichtsbarkeit startete der Roll-Out am 27. November 2023 beim Arbeitsgericht in Kaiserslautern gemeinsam mit den auswärtigen Kammern in Pirmasens. Am 21. Februar 2024 wurde zudem das Landesarbeitsgericht in Mainz mit der eAkte ausgestattet.