| Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger feiern Studienabschluss

Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger feiern Studienabschluss

das Bild zeigt: Die Absolventinnen und Absolventen der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen mit Staatssekretär Dr. Matthias Frey, PräsOLG Thomas Henrichs und der Vorsitzenden des Landesverbands des BDR Jella Fiebach
Die Absolventinnen und Absolventen aus dem Bezirk des OLG Koblenz mit Staatssekretär Dr. Matthias Frey, PräsOLG Thomas Henrichs und der Vorsitzenden des Landesverbands des BDR Jella Fiebach
das Bild zeigt:Die Absolventinnen und Absolventen aus dem Bezirk des PfOLG Zweibrücken der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen mit Staatssekretär Dr. Matthias Frey, VizePräsOLG Ernst Friedrich Wilhelm und der Vorsitzenden des Landesverbands des BDR Jella Fiebach
Die Absolventinnen und Absolventen aus dem Bezirk des PfOLG Zweibrücken mit Staatssekretär Dr. Matthias Frey, VizePräsOLG Ernst Friedrich Wilhelm und der Vorsitzenden des Landesverbands des BDR Jella Fiebach

Insgesamt 143 Absolventinnen und Absolventen der Hochschule für Rechtspflege in Schwetzingen haben heute den Abschluss ihres Studiums zur Diplom-Rechtspflegerin bzw. zum Diplom-Rechtspfleger gefeiert. Unter Ihnen waren auch 39 Studentinnen und Studenten aus Rheinland-Pfalz.

Anlässlich der Abschlussfeier erklärt Justizminister Philipp Fernis: „Ich freue mich ganz besonders, heute 39 junge, qualifizierte Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in der rheinland-pfälzische Justizfamilie willkommen heißen zu dürfen. Mit ihnen gewinnen wir Menschen, die Verantwortung für zentrale rechtsstaatliche Aufgaben übernehmen. Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger stehen für eine bürgernahe Justiz. Denn ihr Aufgabenbereich betrifft das Leben unglaublich vieler Menschen ganz unmittelbar – etwa in Grundbuchsachen, Nachlassangelegenheiten, im Vereinsrecht und vielem mehr. Mit anderen Worten: Der Rechtsstaat braucht sie. Er gibt aber auch viel zurück; nicht nur in Form einer wichtigen und sinnstiftenden Tätigkeit, sondern auch als moderner, krisenfester und familienfreundlicher Arbeitgeber.“

Bei der Diplomierungsfeier in der Stadthalle Hockenheim richtete sich außerdem der Präsident des Oberlandesgerichts Koblenz, Thomas Henrichs, mit einem Festvortrag an die Absolventinnen und Absolventen: „Sie haben sich für den richtigen Beruf entschieden. Er ist attraktiv, er ist anspruchsvoll. Aber vor allem: Er ist mehr als nur ein Job. Sie werden ein wichtiger Teil der Justiz, die eine zentrale Funktion in unserem demokratischen Rechtsstaat wahrnimmt. Treten Sie im Bewusstsein dieser Verantwortung für die Werte ein, die Sie repräsentieren – aktiv, mit berechtigter Zuversicht und mit dem Blick für das Menschliche! Herzlichen Glückwunsch und alles Gute!“

 

Hintergrund:

Die Rechtspflegerausbildung erfolgt über eine Dauer von drei Jahren und beginnt jeweils im September. Kennzeichnend für die Ausbildung ist ein Wechsel von theoretischen und praktischen Abschnitten. Sie gliedert sich in ein 24-monatiges fachwissenschaftliches Studium an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen des Landes Baden-Württemberg (HfR) sowie eine zwölfmonatige Studienpraxis. Diese Studienpraxis findet bei Gerichten und Staatsanwaltschaften statt und wird durch eine wöchentliche Arbeitsgemeinschaft ergänzt.

Die Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen ist eine interne Hochschule des Landes Baden-Württemberg. Dort werden unter anderem Studierende für die Bundesländer Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland in einem dreijährigen Diplom-Studiengang zu Diplom-Rechtspflegerinnen (FH) und Diplom-Rechtspflegern (FH) ausgebildet. An der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen kann nur studieren, wer vorher von der zuständigen Einstellungsbehörde unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf in den Vorbereitungsdienst eingestellt wurde.

Den Beruf der Rechtspflegerin beziehungsweise des Rechtspflegers gibt es mit diesen Kompetenzen in Europa ausschließlich in Deutschland: Denn Rechtspfleger sind bei ihren Entscheidungen nicht an Weisungen von Vorgesetzten, sondern nur an Recht und Gesetz gebunden. Sie entscheiden wie Richter unabhängig und eigenverantwortlich. Zu den Schwerpunkten ihrer Arbeitsbereiche gehören Familien-, Grundbuch- und Betreuungsverfahren, Zwangsversteigerungen aber auch Insolvenzverfahren sowie Handels- und Vereinsregistersachen oder Nachlassangelegenheiten. Als Zeichen für die Unparteilichkeit und Neutralität der Justiz können Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger bei ihren Sitzungen, etwa in Zwangsversteigerungs- oder Insolvenzverfahren, eine Robe tragen. Außerdem können die Beamtinnen und Beamten auch im Bereich des Justizmanagements (z. B. als Geschäftsleiterin oder Geschäftsleiter eines Gerichts oder einer Staatsanwaltschaft) und als Lehrkräfte bei der Nachwuchsausbildung sowie als Dozentinnen und Dozenten in der Fortbildung eingesetzt werden.

Ein Kurzvideo zum Berufsbild und weitere Informationen finden Sie unter:

https://jm.rlp.de/ministerium/karriere/rechtspflegerinnen-und-rechtspfleger

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