„Die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in Rheinland-Pfalz leisten hervorragende Arbeit. Sie stehen aber an der Grenze ihrer Belastbarkeit. Deshalb verstärken wir diesen wichtigen Arbeitsbereich um 49,5 Stellen“, erklärte Justizminister Prof. Dr. Gerhard Robbers anlässlich des heute vom Bund deutscher Rechtspfleger e.V. veranstalteten Rechtspflegertages in Mainz.
Er trat mit Nachdruck für weitere personelle Aufstockungen ein. Robbers kündigte an, sich auch gemeinsam mit den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern für eine Förderung der Bekanntheit des Berufsstandes in der Öffentlichkeit einzusetzen.
„Für die Gewinnung qualifizierter und motivierter Nachwuchskräfte ist die Wertschätzung Ihres Berufsstandes von großer Bedeutung. Deshalb haben wir schon in der jüngeren Vergangenheit zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um das positive Image Ihrer Berufsgruppe zu fördern. Diese Maßnahmen gilt es weiter auszubauen“, betonte Robbers.
Unter Federführung des Präsidenten des Oberlandesgerichts Koblenz hat sich eine Arbeitsgruppe umfassend mit der Ausbildungssituation in Rheinland-Pfalz befasst. So wurde die Online-Darstellung der Ausbildung zur Rechtspflegerinnen bzw. zum Rechtspfleger überarbeitet. Werbung für die Rechtspflegerausbildung erfolgt über das landesweite Karriereportal. Zudem wurde das Bewerbungsverfahren durch eine Möglichkeit zur Online-Bewerbung ergänzt. Die Gerichte, Staatsanwaltschaften und das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz beteiligen sich darüberhinaus an Ausbildungs- und Berufsinformationsmessen sowie Informationsveranstaltungen an Schulen und Arbeitsagenturen. Tage der offenen Tür oder Schulklassenbesuche in Gerichten fördern weiter die Bekanntheit der Berufsbilder in der Justiz.
Hinweis
Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind Beamtinnen und Beamte des dritten Einstiegsamtes (früher: gehobener Justizdienst) und als Fachjuristen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig. Sie nehmen die ihnen auf der Grundlage des Rechtspflegergesetzes übertragenen Aufgaben in sachlicher Unabhängigkeit wahr. Das heißt, ihre Stellung ist insoweit mit der der Richterinnen und Richter vergleichbar. Auch sie sind bei ihren Entscheidungen nur ihrem Gewissen und dem Gesetz unterworfen und an keine Weisungen gebunden. Ihre Entscheidungen sind ausschließlich im Rechtsmittelverfahren überprüfbar. Der facettenreiche Aufgabenbereich der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger umfasst bedeutsame Teile der Rechtspflege. So sind sie beispielsweise in vollem Umfange für Grundbuch- und Zwangsversteigerungsangelegenheiten zuständig. Aber auch in Betreuungssachen, Nachlasssachen, Registerangelegenheiten und Insolvenzverfahren übernehmen sie den größten Anteil der gerichtlichen Tätigkeiten. Bei den übertragenen Aufgaben handelt es sich im Wesentlichen um ehemals richterliche Geschäfte.
Auch in Verwaltungsangelegenheiten der Justiz werden Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger eingesetzt. So sind sie beispielsweise als Geschäftsleiterinnen oder Geschäftsleiter von Gerichten und Staatsanwaltschaften oder als Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter innerhalb der Verwaltungsbereiche der Land- und Oberlandesgerichte tätig.