Justiz- und Verbraucherschutzminister Prof. Dr. Gerhard Robbers zu den Plänen des Bundesfinanzministeriums, eine nationale Bargeldobergrenze von 5.000 Euro. einzuführen:
„Wer eine Bargeldobergrenze einführen will, braucht gewichtige Gründe. Denn Barzahlung bedeutet letztlich Datenschutz, die Digitalisierung der Bezahlung ihre Überwachung.
Es muss geklärt werden, ob die Einführung einer Einschränkung des Bargeldverkehrs tatsächlich der Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorfinanzierung, Steuerbetrug und Schwarzarbeit nutzt. Außerdem muss vorab feststehen, dass einer Bargeldobergrenze keine verfassungsrechtlichen Bedenken entgegenstehen.
Ich begrüße es vor diesem Hintergrund ausdrücklich, das Justizminister Maas prüfen lassen will, ob ein solcher Eingriff in die Vertragsfreiheit und Privatautonomie verfassungsrechtlich zulässig ist. Rheinland-Pfalz wird seinerseits das Thema ‚verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer nationalen Bargeldobergrenze‘ jedenfalls in geeigneter Form auf der kommenden Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder aufrufen.“