Justiz- und Verbraucherschutzminister Robbers zu den von der Bundesregierung geplanten Änderungen im Bauvertragsrecht:
„Wer baut, geht häufig ein hohes finanzielles Risiko ein. Für Verbraucherinnen und Verbraucher kann es daher von existenzieller Bedeutung sein, das persönliche Risiko genau abschätzen zu können. Ich begrüße daher den Beschluss des Bundeskabinetts zur Reform des Bauvertragsrechts, der die Verbraucherrechte deutlich stärken wird.
Wir brauchen ein transparentes Bauvertragsrecht, das für beide Seiten klare Rahmenbedingungen aufstellt. Dies beugt späteren Streitigkeiten vor, die im Zweifel für beide Seiten unerfreulich sind. Die vorgesehene umfassende Baubeschreibungspflicht des Unternehmers wird die Verbraucherinnen und Verbraucher zukünftig besser vor Fehlentscheidungen schützen. Denn die angebotene Leistung ist damit von Anfang an schriftlich fixiert und überprüfbar. Bei der Einholung mehrerer Angebote erleichtert sie zudem die Vergleichbarkeit untereinander.
Auch die Pflicht des Unternehmers zu verbindlichen Angaben zum Fertigstellungszeitpunkt oder zur Dauer der Bauausführung -bereits im Bauvertrag- gibt den Verbraucherinnen und Verbrauchern eine deutlich verbesserte Planungssicherheit.
Der Abschluss eines Bauvertrags ist eine Entscheidung, die meist nur einmal im Leben getroffen wird und die mit hohen finanziellen Verpflichtungen verbunden ist. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen zukünftig die Möglichkeit erhalten, einen Bauvertrag innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss zu widerrufen. Dies ist eine unkomplizierte Möglichkeit, sich während einer kurzen Bedenkzeit von einem vielleicht vorschnell geschlossenen Vertrag zu lösen.
Wer schon einmal gebaut hat, weiß, dass sich im Verlauf der Bauarbeiten häufig ein Änderungsbedarf der Planungen ergibt. Dank der neuen Regelungen wird es künftig leichter sein, diese Änderungswünsche im Einvernehmen mit dem Bauunternehmer dem tatsächlichen Bedarf anzupassen.“