Veranstaltungsreihe zur Lebensmittelhygiene

Verbraucherschutzministerium und LandFrauen informieren über Lebensmittelhygiene bei Vereins- und Straßenfesten

Zum dritten Mal führte heute das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Kooperation mit dem LandFrauenverband Pfalz eine Informationsveranstaltung rund um das Thema Lebensmittelhygiene durch. Fachleute aus der Lebensmittelüberwachung vermittelten gemeinsam mit dem LandFrauen-Kreisverband Vorderpfalz in Neustadt an der Weinstraße wichtige Informationen über rechtliche und praktische Aspekte der Lebensmittelhygiene bei ehrenamtlichen Veranstaltungen.

„Veranstalter von Vereins- und Straßenfesten sollten sich bewusst sein, dass das Lebensmittelhygienerecht ein hohes Maß an Flexibilität bietet. Denn die auf EU-Recht basierenden Prinzipien der Verantwortlichkeit des Lebensmittelunternehmers und sicherer Lebensmittel definieren zwar klare Ziele, lassen aber den Weg dorthin regelmäßig offen“, erklärte einleitend Verbraucherschutzstaatssekretär Dr. Hannes Kopf.

Rose Reber, Vorsitzende des Kreisverbands Vorderpfalz ergänzte: „Uns LandFrauen ist die Aus- und Weiterbildung von Frauen ein wichtiges Ziel. Wir ermöglichen mit der Weitergabe und dem Austausch von Informationen zur Lebensmittelhygiene mehr Handlungssicherheit bei der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen im Rahmen unseres Ehrenamts.“

Hygienerechtliche Vorschriften basieren weitgehend auf EU-Recht. Veranstalter von Vereins- und Straßenfesten sollten wissen, welche hygienerechtlichen Vorschriften hier zu beachten sind. Denn bei Einhaltung einiger Grundregeln lässt das EU-Lebensmittelhygienerecht, entgegen der öffentlichen Wahrnehmung, einen großen Spielraum. Die nur gelegentliche Handhabung, Zubereitung und Lagerung von Lebensmitteln sowie die Speisenzubereitung durch Privatpersonen bei kleineren Veranstaltungen fallen von vorn herein nicht in den Geltungsbereich der EU-Verordnung. Trotzdem müssen sich die Organisatoren auch bei solchen Veranstaltungen allein im Interesse der Festgäste an bestimmte Regeln halten.

„Vereins- und Straßenfeste sind ein wichtiges Element des sozialen Zusammenlebens. Sie sind ausdrücklich erwünscht! Mit der Durchführung der Veranstaltungsreihe bezweckt das Verbraucherschutzministerium, Veranstalter bei der Planung und Durchführung von Festen zu fördern. Dabei unterstützt uns heute das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz mit Informationen über die bestehenden rechtlichen und fachlichen Anforderungen. Im Gegenzug konnten wir von den weitreichenden Erfahrungen der LandFrauen profitieren“, betonte Kopf.

 

Fachempfehlungen des Verbraucherschutzministeriums zur Lebensmittelhygiene für die Veranstalter von Volks, Vereins und Straßenfesten finden Sie auch unter folgendem Link:

<link http: mjv.rlp.de fileadmin mjv broschueren verbraucherschutz fachempfehlungen_feste__mjv_rp__20.01.2012.pdf>mjv.rlp.de/fileadmin/mjv/Broschueren/Verbraucherschutz/Fachempfehlungen_Feste__MJV_RP__20.01.2012.pdf

 

 

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