Darauf hat der rheinland-pfälzische Verbraucherschutzminister Prof. Dr. Gerhard Robbers bei seinem heutigen Besuch im Landesuntersuchungsamt (LUA) in Koblenz hingewiesen. Im dortigen Institut für Lebensmittelchemie wurden im vergangenen Jahr 49 Energydrinks untersucht.
Insgesamt beanstandete das LUA sechs Proben, zwei davon, weil die Höchstmengen von Koffein und Taurin überschritten waren. Bei weiteren 14 Proben waren die Höchstmengen zwar numerisch überschritten, unter Berücksichtigung der Messunsicherheit waren sie jedoch nicht zu beanstanden - ein deutlicher Hinweis darauf, dass die Hersteller die zulässigen Werte ausreizen.
In Deutschland dürfen Energydrinks maximal 320 Milligramm Koffein pro Liter und 4.000 Milligramm Taurin pro Liter enthalten. Zum Vergleich: Energydrinks enthalten dreimal so viel Koffein wie etwa eine übliche Cola, jedoch - abhängig von Kaffeesorte und Zubereitungsweise – häufig genauso viel wie Kaffee.
Nach dem neusten wissenschaftlichen Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sind Einzeldosen von Koffein bis zu 200 Milligramm für Erwachsene (18 - 65 Jahre) gesundheitlich unbedenklich. Das entspricht in etwa der Menge, die in einer großen Dose Energydrink enthalten ist. Diese Menge gilt laut EFSA selbst dann als unbedenklich, wenn sie weniger als zwei Stunden vor dem Sport aufgenommen wird. Jedoch sind diese Getränke aufgrund ihres hohen Koffeingehalts nicht geeignet, nach dem Sport den Durst zu löschen. Fruchtschorlen sind dann die gesündere Alternative.
Zwar gilt auch bei Schwangeren eine Koffein-Aufnahme von bis zu 200 Milligramm pro Tag als unbedenklich, und selbst Kindern und Jugendlichen schadet eine geringe Menge Koffein nicht. Dennoch sind Energydrinks grundsätzlich nicht für Kinder und Schwangere geeignet. Ein entsprechender Hinweis auf der Verpackung ist inzwischen gesetzlich vorschrieben.
Die Werbung verspricht mitunter viel. Die „beflügelnde“ Wirkung eines Energydrinks ist aber einzig auf das Koffein zurückzuführen. Taurin, Glucuronolacton und Inosit haben nachweislich keine aufputschende Wirkung. Angaben wie „Koffein hilft, die Wachheit zu erhöhen“ bzw. „Koffein hilft, die Aufmerksamkeit zu verbessern“ auf Energydrinks sind zulässig, nicht jedoch der Hinweis, dass Energydrinks einen positiven Einfluss auf den Stoffwechsel haben. 2014 wurde eine Probe aufgrund einer unzulässigen gesundheitsbezogenen Werbung beanstandet.
Bei einer im LUA untersuchten Probe war der angegebene Tauringehalt irreführend, da nur ein Zehntel der angegebenen Menge enthalten war. Bei weiteren zwei Proben war das Mindesthaltbarkeitsdatum bzw. die Loskennzeichnung nicht deutlich lesbar.
Hintergrund: Das LUA in Kürze
Sichere Lebensmittel, Schutz vor ansteckenden Krankheiten und gesunde Tierbestände: Das ist die Aufgabe der rund 540 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des rheinland-pfälzischen Landesuntersuchungsamtes an den fünf Standorten Koblenz, Landau, Mainz, Speyer und Trier. Hier überwachen und untersuchen vor allem Lebensmittelchemiker, Tierärzte und Ärzte gemeinsam mit ihren technischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Krankheitsursachen bei Mensch und Tier, die Hygiene in medizinischen Einrichtungen, Trink- und Badewasser, Lebensmittel quer durch den Warenkorb, Wein, Bedarfsgegenstände sowie Arzneimittel und Kosmetika.
Lesen Sie mehr unter: www.lua.rlp.de/